Sicherlich habt ihr es auch schon gehört: Seit dem 27. April 2020 besteht bis auf Weiteres unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit auch auf der start Strecke zwischen Cuxhaven und Hamburg (RE 5) die Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase. Darüber hinaus gelten auch weiterhin die grundlegenden Hinweise zum Mindestabstand und zum Hände waschen. In unseren Zügen findet ihr deshalb auch die folgenden Informationen:
Indem ihr euren Mund und eure Nase mit einer Behelfs- oder Alltagsmaske, einem Tuch oder einem Schal bedeckt, könnt Ihr euch und andere vor Infektionen schützen. Denn auch ohne Symptome kann man das Virus in sich tragen.
Bei eventuellen weiteren Lockerungen der Beschränkungen werden wieder mehr Fahrgäste mit unseren Zügen fahren. Deshalb gilt auch dann noch
Wir wissen, dass es nicht immer möglich ist, den erforderlichen Abstand im Zug einzuhalten. Vor allem im morgendlichen Schüler- und Pendlerverkehr gestaltet sich dies manchmal schwierig. Doch wir können alle mithelfen:
Wir hoffen, ihr habt trotz allem eine angenehme Zugfahrt. Bitte vergesst nicht: Wir fahren und ihr benötigt einen gültigen Fahrschein für unsere Dienstleistung!
Bleibt gesund!