Sicherheitshinweise der Bundespolizei

Nach einer wahren Geschichte: Auf dem Weg zum Strand überschritt der damals 17-jährige Schüler Jan S. aus Eggesin (Kreis Uecker-Randow) einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranken und wurde vom Zug erfasst. Er überlebte mit schweren Verletzungen. Mühsam musste er alle Körperbewegungen neu erlernen. Seitdem lebt er mit starker körperlicher und sprachlicher Behinderung im Rollstuhl. Ein Pflegefall für den Rest seines Lebens.

 

Immer wieder gibt es solche tragischen Unfälle an den Gleisen und Bahnsteigen. Um dich und deine Mitmenschen zu schützen, bitten wir euch gemeinsam mit der Bundespolizei, die folgenden Hinweise zu beachten und weiterzugeben:

  • Überquere den Bahnübergang nur bei geöffneter Schranke und erloschenem Rotlicht!
  • Züge fahren auch außerhalb der öffentlichen Fahrpläne und können ein Gleis in beide Richtungen befahren.
  • Nutze Bahnsteigüber- oder -unterführungen!
  • Kein Sitzen auf der Bahnsteigkante!
  • Kein Aufenthalt im Gleis - Züge haben einen langen Bremsweg, eine Sogwirkung und können nicht ausweichen!
  • Die weiße Linie auf dem Bahnsteig markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis: Halte dich daher unbedingt vor der Linie auf!
  • Erst aus- und einsteigen, wenn der Zug hält!
  • Nimm Rücksicht: Nicht toben und schubsen am Bahnsteig und an den Gleisen!
  • Halte dich von stromführenden Teilen (z.B. Oberleitungen und Stromschienen) fern –
  • Es besteht Lebensgefahr!
  • Das Werfen von Gegenständen aus dem Zug gefährdet den Bahnbetrieb und Personen!
  • Beachte folgende Warnschilder:

Verhalten in einer Unfall-Situation im Gleisbereich

  • Als Ersthelfer in einer Notsituation solltest du zuerst an deine eigene Sicherheit denken! Nur helfen, wenn du dich selbst nicht in Gefahr bringst!
  • Kostenfreien Notruf wählen: 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) oder 110 (Polizei). Die 7 goldenen „W“ (wer, was, wann, wo, wie, womit, warum) mitteilen.
  • Vorsicht bei Unfällen mit der (defekten) Bahnstromoberleitung oder Stromschiene! Rettungsmaßnahmen erst nach Freigabe durch Polizei oder Notfallmanager der Eisenbahn!
  • „Erste Hilfe-Maßnahmen“ tätigen! Betreue den Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes!

 

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