Der Zugverkehr ist ein komplexes System mit zahlreichen technischen Zusammenhängen und vorgegebenen Prozessen. Damit der Zugverkehr reibungslos verlaufen kann, sind die Aufgaben aller an der Abfertigung eines Zuges beteiligten Mitarbeitenden und der zeitliche Ablauf der einzelnen Handlungen verbindlich geregelt. So auch die Abfahrt eines Zuges: Sind die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Abfahrt des Zuges gegeben, werden mit der planmäßigen Abfahrtzeit die Türen geschlossen. Bereits ab jetzt können die Türen bei Betätigung des Tasters vom Bahnsteig nicht mehr geöffnet werden.
Der Triebfahrzeugführer wartet auf einer elektronischen Anzeige auf dem Führerpult seines Triebfahrzeugs auf das Signal, dass die Türen geschlossen sind. Erst wenn dies sichtbar wird, ist der Zug abfahrbereit und der Triebfahrzeugführer kann losfahren. Dies erklärt den Moment zwischen Stillstand mit verschlossenen Türen bis zur tatsächlichen Abfahrt des Zuges. In diesem Zeitraum kann das Ein- und Aussteigen von Reisenden nicht mehr zugelassen werden. Das gilt auch, wenn zwischen Erteilung des Abfahrauftrags und der tatsächlichen Abfahrt noch eine kleine Verzögerung eintritt.
Es gibt verschiedene Gründe, die bereits verschlossenen Türen für verspätete Fahrgäste nicht noch einmal zu öffnen: Die erneute Türöffnung würde zu Verzögerungen führen und den Zug an der pünktlichen Abfahrt hindern. Diese wiederum ist für den reibungslosen Ablauf des gesamten Zugverkehrs und die Einhaltung der Fahrpläne wichtig.
Die Verspätung eines einzelnen Zuges kann in der Folge zu Verspätungen weiterer Züge führen, zum Beispiel durch die Belegung des Gleises. Besonders an größeren Bahnhöfen, wie in Hamburg Hbf, wartet nach der Abfahrt eines Zuges nämlich häufig schon der nächste Zug auf die Einfahrt. Wenn das Gleis noch belegt ist, kann der folgende Zug nicht einfahren und produziert nun ebenfalls Verspätungen.
Für die Fahrgäste in beiden Zügen kann dies bedeuten, dass sie ihren Anschlusszug verpassen. Und das wäre für alle Beteiligten sehr ärgerlich.
Doch woher wissen die Triebfahrzeugführer:innen, wann sie abfahren sollen? Sie fahren nach einem sekundengenauen Fahrplan, der im Führerstand bereit liegt. Das Zugpersonal ist berechtigt, die Türen auch vor der offiziellen Abfahrtszeit (15 Sekunden vorher) zu schließen, damit die Abfahrt dann zum Zeigersprung erfolgt. Es ist also wichtig, dass alle Fahrgäste rechtzeitig am Bahnsteig sind und möglichst unter Benutzung aller Türen in den Zug einsteigen, damit dieser planmäßig abfahren und alle Fahrgäste pünktlich an ihr gewünschtes Ziel befördern kann.